Warum ist Q10 (Co-Enzym Q10) kein Arzneimittel ?
Diese
Frage wird uns immer wieder gestellt. Es ist vielfach auch das Argument
der Ärzte, die ihren Patienten sagen: Q10 ist doch kein Arzneimittel.
Dr. med.
J. Rustige, Städtische Kliniken Ludwigshafen argumentiert in einer Veröffentlichung
der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung: „Die
fehlende Zulassung als Medikament wird dadurch umgangen, daß man es
als Lebensmittelzusatz deklariert."
So einfach
kann man es sich machen - oder wie das Fernsehen in seinem Programm
WDR III jüngst sogar ausführte: „Man kann es nehmen aber auch links
liegenlassen....es ist ja kein Arzneimittel!"
Warum ist
es denn nun eigentlich kein Arzneimittel? Der nachstehende Auszug aus
der Buchveröffentlichung von Hans Dietle / Dr.med.Gerhard Ohlenschläger:
Handbuch der Orthomolekularen Medizin - Prävention und Therapie durch
körpereigene Substanzen (1994) gibt Ihnen die Antwort auf die Frage:
„Bei den
guten klinischen Erfolgen mit Ubichinon bei Herzerkrankungen stellt
sich die Frage, warum Ubichinon nicht als Arzneimittel in Deutschland
erhältlich ist. Dazu wäre in Deutschland notwendig, daß ein pharmazeutisches
Unternehmen beim Bundesgesundheitsamt einen entsprechenden Antrag stellt
und dann dafür auch die Genehmigung erhält. Dazu sind allerdings umfangreichste
Untersuchungen nötig und damit ein hoher finanzieller Aufwand. Nach
einer evtl. Genehmigung muß das Arzneimittel bei den Ärzten bekanntgemacht
werden. Dies ist wiederum mit hohen Kosten verbunden.
Ubichinon
ist nicht durch Patente geschützt. Das bedeutet, jedes Unternehmen könnte
Ubichinon als Arzneimittel (nach einer entsprechenden Genehmigung) vermarkten.
Ist jedoch einmal ein Arzneimittel, z.B. Ubichinon, genehmigt, ist es
für Nachahmer äußerst preiswert, es ebenfalls genehmigt zu bekommen,
da das Bundesgesundheitsamt für Nachahmer bei einer weiteren Genehmigung
keine Untersuchungen mehr verlangt, man sich vielmehr kostenlos auf
die Untersuchungen des ersten Anmelders berufen kann. Der Nachahmer
kann das Mittel daher wesentlich preiswerter anbieten. Die Krankenkassen
verlangen jedoch, das billigste Präparat einzusetzen.

Der
Erstanmelder, der die hohen Kosten hatte, verliert den Markt.
Folge:
Für Naturprodukte, wie z.B. Ubichinon (Q10), die nicht durch Patente
geschützt sind, findet sich aus Kostengründen kein Unternehmen, welches
die hohen Kosten für eine Genehmigung eingeht, weil nachher wahrscheinlich
nur die Nachahmer den Nutzen haben."
| Denken
ist allen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart ! |
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Curt
Goetz |

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