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Warum ist Q10 in Deutschland kein Arzneimittel?

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt. Der nachstehende Auszug aus der Buchveröffentlichung von Hans Dietle / Dr.med.Gerhard Ohlenschläger : Handbuch der Orthomolekularen Medizin - Prävention und Therapie durch körpereigene Substanzen (1994) gibt Ihnen die Antwort:

"Bei den guten klinischen Erfolgen mit Ubichinon bei Herzerkrankungen stellt sich die Frage, warum Ubichinon nicht als Arzneimittel in Deutschland erhältlich ist. Dazu wäre in Deutschland notwendig, daß ein pharmazeutisches Unternehmen beim Bundesgesundheitsamt einen entsprechenden Antrag stellt und dann dafür auch die Genehmigung erhält. Dazu sind allerdings umfangreichste Untersuchungen nötig und damit ein hoher finanzieller Aufwand.

Nach einer evtl. Genehmigung muß das Arzneimittel bei den Ärzten bekanntgemacht werden. Dies ist wiederum mit hohen Kosten verbunden.

Ubichinon ist nicht durch Patente geschützt. Das bedeutet, jedes Unternehmen könnte Ubichinon als Arzneimittel (nach einer entsprechenden Genehmigung) vermarkten. Ist jedoch einmal ein Arzneimittel, z.B. Ubichinon, genehmigt, ist es für Nachahmer äußerst preiswert, es ebenfalls genehmigt zu bekommen, da das Bundesgesundheitsamt für Nachahmer bei einer weiteren Genehmigung keine Untersuchungen mehr verlangt, man sich vielmehr kostenlos auf die Untersuchungen des ersten Anmelders berufen kann.

Der Nachahmer kann das Mittel daher wesentlich preiswerter anbieten. Die Krankenkassen verlangen jedoch, das billigste Präparat einzusetzen.

Der Erstanmelder, der die hohen Kosten hatte, verliert den Markt.

Folge: Für Naturprodukte, wie z.B. Ubichinon Q10, die nicht durch Patente geschützt sind, findet sich aus Kostengründen kein Unternehmen, welches die hohen Kosten für eine Genehmigung eingeht, weil nachher wahrscheinlich nur die Nachahmer den Nutzen haben."

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