DGE-Stellungnahme
zu Gemüse- und Obstprodukten als Nahrungsergänzungsmittel
Dr. Bernhard Watzl, Prof. Dr. Gerhard Rechkemmer, Institut
für Ernährungsphysiologie, Bundesforschungsanstalt für
Ernährung, Karlsruhe
In zahlreichen
retrospektiven sowie in neuerer Zeit auch in prospektiven Studien wurde
eine inverse Assoziation zwischen der Aufnahme an Gemüse und Obst
und dem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Diabetes
mellitus Typ 2 beobachtet (World Cancer Research Fund/American
Institute for Cancer Research 1997, Williams et al. 1999, Joshipura et
al. 2001, Liu et al. 2001, Terry et al. 2001). Für diese präventiven
Wirkungen sind neben den essentiellen Nährstoffen wahrscheinlich
auch Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe mit verantwortlich
(Hauner u. Watzl 2001, Watzl 2001).Verschiedene
Institutionen in den USA sowie in Europa empfehlen deshalb besonders einen
erhöhten Verzehr von Gemüse und Obst. In Deutschland ist hier
an erster Stelle die Kampagne 5 am Tag zu nennen, die den
Verzehr von rund 600 g Gemüse (3 Portionen) und Obst (2 Portionen),
teilweise in Form von unerhitzter Kost, propagiert.
Trotz dieser
Initiativen ist der Verzehr von Gemüse in Deutschland noch immer
gering im Vergleich zu südeuropäischen Ländern; etwa 88
% der Deutschen essen täglich weniger als 250 g (Naska
et al. 2000). Diese Defizite wurden von verschiedenen Firmen erkannt.
Sie bieten Gemüse- und Obstprodukte (Pulver, Presslinge, Konzentrate,
Tabletten) an, die für jene Personen, die aus unterschiedlichen Gründen
täglich zu wenig Gemüse und Obst verzehren, die Lücke bis
zur empfohlenen Zufuhrmenge angeblich schließen sollen. Die ernährungsphysiologische
Qualität dieser Produkte ist jedoch selten in wissenschaftlichen
Studien überprüft. Schlussfolgerungen zur gesundheitlichen Wirkung
von Extrakten werden aus wissenschaftlichen Studien mit Gemüse und
Obst direkt übernommen und auf die Extrakte übertragen. Ein
solches Vorgehen ist jedoch wissenschaftlich keineswegs zulässig.
Darüber hinaus wird mit sachlich falschen Aussagen beim Verbraucher
der Eindruck erweckt, dass das in den Lebensmittelgeschäften angebotene
Gemüse und Obst nährstoffarm, überlagert
und bei industriell verarbeiteten Produkten stark verarbeitet
ist und letztendlich nicht mehr die benötigten Inhaltsstoffe liefert.
Zudem sollen laut Angabe einzelner Anbieter solcher Nahrungsergänzungsmittel
nicht nur 5 Portionen (mit etwa 120 g pro Portion) Gemüse und Obst
in erhitzter und unerhitzter Form, wie von 5 am Tag empfohlen,
sondern 510 Portionen roh gegessen werden (angebliche Portionsgröße
150250 g!). Da diese Mengen nicht ohne weiteres verzehrt werden
können, muss der Verbraucher zu dem Schluss kommen, auf Nahrungsergänzungsstoffe
zurückgreifen zu müssen, um der Gesundheit nicht zu schaden.
Den Aussagen von Werbebroschüren und Internetseiten zu diesen Gemüse-
und Obstprodukten steht eine Reihe von Argumenten gegenüber, die
die propagierten gesundheitlichen Vorzüge solcher Produkte eindeutig
in Frage stellen.

Angaben
zum Gehalt an wertgebenden Inhaltsstoffen
Die Hersteller
solcher Produkte haben keine Daten darüber veröffentlicht, welches
Spektrum und wie viel sekundäre Pflanzenstoffe sie mit ihrem Extraktionsverfahren
isolieren. Lediglich für einzelne Stoffe werden von einigen Herstellern
Angaben gemacht.
Generell können
nicht alle sekundären Pflanzenstoffe aus einer Gemüsepflanze
mit einer Extraktionsmethode gewonnen werden, weil wasserlösliche
Stoffe (z. B. Glucosinolate) andere Extraktionsverfahren benötigen
als z. B. fettlösliche Carotinoide. Die Aussage, ein entsprechendes
Produkt sei Obst- und Gemüsesaft in getrockneter Form
und enthalte alles, was in vollreifem Obst und Gemüse enthalten ist,
ist nicht durch wissenschaftliche Daten belegt. Für Apfelsaft ist
z. B. bekannt, dass über 80% der Flavonoide beim Pressvorgang im
Apfeltrester verbleiben und nur ca. 20% in den Saft übergehen (van
der Sluis et al. 1997). Ein Vergleich der Inhaltsstoffe der Nahrungsergänzungspräparate
mit kommerziell erhältlichen Gemüse- und Obstsäften, wie
von einem Hersteller durchgeführt, ist sachlich nicht korrekt, da
diese Säfte ebenfalls nicht das komplette Spektrum an Inhaltsstoffen,
wie sie im unverarbeiteten Ausgangsprodukt vorliegen, aufweisen. Ein analytischer
Nachweis über das Vorkommen und die Konzentration von sekundären
Pflanzenstoffen (z. B. Glucosinolate, Flavonoide, Lignane) ist für
die Bewertung dieser Produkte jedoch unbedingt erforderlich.
Bioverfügbarkeit
Ein weiterer
kritischer Aspekt ergibt sich aus der Frage, in welchem Umfang die in
den Produkten vorhandenen sekundären Pflanzenstoffe vom Körper
aufgenommen werden. Solche Kenntnisse sind unbedingt notwendig, um die
ernährungsphysiologische Qualität dieser Produkte bewerten zu
können. Bisher liegen lediglich zu einem Produkt Informationen zur
Bioverfügbarkeit von Carotinoiden vor, die allerdings nicht aus kontrollierten
Studien stammen und die teilweise konträre Ergebnisse berichten.
So wird in einer Publikation hierzu geschrieben, dass die Lutein/Zeaxanthinkonzentration
im Plasma nach vierwöchiger Aufnahme des entsprechenden Produkts
unverändert war (Wagner et al. 1996). Eine
zweite Studie konnte nach 80 Tagen ebenfalls keinen Effekt auf den Plasmaluteingehalt
feststellen (Smith et al. 1999). Hingegen konnte
in einer weiteren Studie eine Erhöhung des Plasmaluteingehaltes nach
Supplementierung mit dem Produkt beobachtet werden (Wise
et al. 1996), wobei die Studienteilnehmer zu Beginn dieser Studie
extrem geringe Plasmacarotinoidkonzentrationen aufwiesen, wofür die
Autoren der Studie keine Begründung geben. Auf Grund von Erfahrungen
auf dem Gebiet der Carotinoidanalytik im Humanblut weiß man, dass
es äußerst schwierig ist, Versuchspersonen mit solch extrem
niedrigen Carotinoidplasmakonzentrationen überhaupt zu finden (Müller
et al. 1999, Watzl et al. 2000, National Institute of Medicine 2000).
Fazit: Für die ernährungsphysiologisch wirksamen Inhaltsstoffe
solcher Nahrungsergänzungsmittel fehlt in aller Regel der Nachweis
der Bioverfügbarkeit.
Biologische
Wirksamkeit
Der Nachweis
von in-vitro-Effekten ("Reagenzglas-Versuch") mit verschiedenen
Pflanzenextrakten bzw. -konzentraten (z. B. antioxidative Wirkung) kann
nicht direkt auf den Menschen übertragen werden. Für viele Anthocyane
ist z. B. in vitro eine antioxidative Wirkung belegt. Allerdings liegen
die hierfür benötigten Konzentrationen weit über den Anthocyaninkonzentrationen,
wie sie beim Menschen nach der Aufnahme von Anthocyaninen (isoliert oder
in natürlicher Form vorliegend, z. B. Traubensaft) gemessen wurden
(Bub et al. 2001).
Ein weiteres
großes Problem stellen die wenigen mit solchen Nahrungsergänzungsmitteln
durchgeführten Interventionsstudien dar. Bei den Studien zur Immunmodulation
und zum Schutz vor DNA-Schäden durch die tägliche Aufnahme eines
bestimmten Produktes wurden keine Kontrollgruppen mitgeführt (Inserra
et al. 1998, Smith et al. 1999). Dadurch ist die Aussagekraft der
gewonnenen Daten sehr in Frage zu stellen. Saisonale Effekte könnten
die gewonnenen Ergebnisse mit beeinflusst haben. Zusätzlich könnten
bestimmte Ernährungsfaktoren und nicht die Nahrungsergänzungspräparate
für die beobachteten Effekte verantwortlich sein. Teilweise wurden
für diese Studien Kollektive ausgewählt, die auf Grund ihrer
Ausgangswerte keine repräsentative Gruppe darstellen. Dies trifft
sowohl für die Ausgangswerte der Plasmacarotinoide (Wise
et al. 1996), der Plasmaascorbinsäure (Wagner
et al. 1996) als auch für den sehr hohen DNA-Schädigungsgrad
zu Beginn der Studie von Smith et al. (1999) zu. Die dabei gewonnenen
Daten sind somit für den Durchschnittskonsumenten nicht aussagekräftig.
Dementsprechend ist es nicht überraschend, dass eine Supplementierung
bei Mangelernährung zu deutlich positiven Effekten hinsichtlich Plasmaascorbinsäure,
Plasmacarotinoiden, Antioxidantienstatus und DNA-Schädigungsrate
führte. Solche Effekte lassen sich bei Personen mit Mangelernährung
auch mit konventionellen Vitaminpräparaten erzielen.
Für die
inzwischen von mehreren Herstellern angebotenen Rotweinkapseln gibt es
ebenfalls keine Studien zur biologischen Wirksamkeit. Zudem enthalten
Rotweinkapseln teilweise zusätzlich Vitamin- und Mineralstoffzusätze,
z. B. Vitamin C, B2, B6, B12, Folsäure und Magnesium. Welche Wirkungen
direkt auf den Rotweinextrakt zurückzuführen sind, ist dabei
wissenschaftlich kaum festzustellen, es sei denn, durch eine gezielte
Interventionsstudie und den Vergleich der Wirkungen mit bzw. ohne Rotweinextrakt
in dem Nahrungsergänzungspräparat. Extrakte, Konzentrate etc.
aus Gemüse und Obst sind grundsätzlich keine Alternative zum
täglichen Verzehr von 5 Portionen Gemüse und Obst in unerhitzter
und erhitzter Form. Nur bei direktem Verzehr wird wirklich das ganze Spektrum
an essentiellen und bioaktiven Substanzen aufgenommen. Dies gilt besonders
auch für die Ballaststoffe, die z. B. bei Presssäften und ähnlichen
Produkten kaum im Endprodukt enthalten sind. Ein grundsätzlicher
Punkt, der neben einer geringen Aufnahme an Gemüse und Obst eine
ungesunde Ernährung charakterisiert, ist eine hohe Aufnahme an Nahrungsenergie
und Fett. Doch dies lässt sich durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln
nicht verbessern. Mit regelmäßigem Verzehr von mindestens 5
Portionen Gemüse und Obst ist jedoch ein positiver Einfluss auf Energie-
und Fettzufuhr ebenso wie auf die Sättigung möglich. Gerade
für den langfristigen gesundheitlichen Erfolg einer diätetischen
Maßnahme ist dies sehr wichtig.
Abschließend
ist auch der ökonomische Aspekt solcher Nahrungsergänzungsmittel
zu berücksichtigen. So kostet z. B. 1 Rotweintablette, die 15 mg
Anthocyane liefert, 0,29 €. Ein Glas Traubensaft (200 ml) hingegen
kostet etwa 0,20 € und kann bereits 68 mg Anthocyane enthalten (Bub
et al. 2001). Ein Teelöffel (5 ml) Obst- und Gemüseextrakt
täglich, der laut Vermarkter fast einem halben Pfund frischem
Obst und Gemüse entspricht, kostet 0,75 € somit kostet
ein Kilo Obst und Gemüse in dieser Form mindestens 3 €. Gemüse-
und Obstkapseln nach Herstellerempfehlung eingenommen, verursachen Kosten
in Höhe von etwa 1,70 €/Tag. Für diesen Preis können
je nach Lebensmittelauswahl bereits 5 Portionen Gemüse und Obst gekauft
werden, die Geschmack, Genuss und mehr Gesundheit bringen können.

Schlussfolgerungen:
Bei Nahrungsergänzungsmitteln auf der Basis von Gemüse- und
Obstextrakten fehlt gegenwärtig in der Regel der wissenschaftliche
Nachweis der behaupteten gesundheitlichen Wirkungen. Die Übertragung
wissenschaftlicher Befunde aus Studien, die direkt die Wirkung von Obst-
und/oder Gemüse untersucht haben, auf Nahrungsergänzungspräparate
ist wissenschaftlich nicht zulässig. Der Nachweis einer gesundheitlich
relevanten Wirkung muss jeweils für das einzelne Nahrungsergänzungspräparat
erbracht werden, weil ansonsten der Verbraucher irregeführt und getäuscht
wird.
Anmerkung
der Redaktion:
Vitamin- und Mineralstoffpräparate
ersetzen grundsätzlich keine vollwertige und ausgewogene Ernährung
und sollten auch nicht als Alibi für einseitige Eßgewohnheiten
eingenommen werden. Sinnvoll kann ihre Anwendung jedoch bei Risikogruppen
sein (z. B. starke Raucher, Streßbelastete, werdende und stillende
Mütter, Kranke, Hochleistungssportler, Hochbetagte bzw. bei Durchführung
einer Reduktionskost). Bei diesen Personengruppen ist eine ausreichende
Versorgung mit bestimmten Nährstoffen über die Nahrungsaufnahme
häufig nicht möglich (DGE-Beratungspraxis August 1998). So bestätigen
z.B. zahlreiche Studien die Essentialität von Vitamin C für
die Gesundheit des Menschen (Vitaminspur 2 (2001) 61). Vitamin C stärkt
die Abwehrkräfte und trägt langfristig dazu bei, chronischen
Krankheiten wie beispielsweise Arteriosklerose und Krebs vorzubeugen (DGE
aktuell 01/2001 vom 9.1.2001).
Über
die gesundheitsfördernden und gesundheitserhaltenden Wirkungen einer
Nahrungsergänzung mit
Ubichinon Q10, Vitamin
C und Selen informieren sie die wissenschaftlichen
Informationen und Nachweise auf dieser Website
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