
Magnetfeldtherapie-Geräte
mit Risiken
Auszug aus dem Buch Krebs
in der Naturheilkunde
Ein Versuch zur Systematik in der naturheilkundlichen Onkologie
Autor: Manfred D. Kuno
Beispiel:
Elektromagnetische Felder (EMF) in der Onkologie
........Allgemeine Einschätzung: Die Auswirkungen elektromagnetischer
Felder auf biologische Systeme ist heute noch unzureichend erforscht.
Derzeit bestehende Grenzwert- oder Unbedenklichkeitsempfehlungen wie z.B.
der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) oder der Internationalen
Strahlenschutzvereinigung (IRPA) basieren noch immer auf vorläufigen und
nicht abschließend und einheitlich zu bewertenden Untersuchungen.
Seriöse Hinweise auf krankheits-, zum Teil auch tumorauslösende oder -fördernde
Wirkungen von EMF sind bis heute nicht einheitlich widerlegt. Sicher scheint
zu sein, daß die Einwirkung bzw. Anwendung niederfrequenter EMF einen
z.T. erheblichen und möglicherweise gesundheitsgefährdenden Einfluß auf
den Melatoninstoffwechsel sowie auf den Herzrhythmus des Menschen haben.
Weiterhin hat die Anwendung niederfrequenter EMF offenbar einen Einfluß
auf die psychische Stimmungslage von Patienten; es gibt hier seriöse Hinweise
auch auf psychisch destabilisierende Auswirkungen bis hin zur Häufung
von Suiziden unter der Einwirkung von EMF.
Dieses hat auch bereits dazu geführt, daß Hersteller von Geräten zur Behandlung
mit EMF die Gefährdung von Patienten mit Herzrhythmusstörungen oder Herzschrittmachern
sowie von Patienten mit Psychosen, als Kontraindikation aufführen, wenngleich
hier meist nur von einer "relativen" und nicht von einer "absoluten" Kontraindikation
die Rede ist. Dieses bedarf aus unserer Sicht dringend einer Korrektur
seitens der Hersteller.
Auch die Auswirkung auf die Durchblutungssituation unter Anwendung niederfrequenter
EMF im Sinne einer Durchblutungssteigerung stellt sich möglicherweise
als problematisch dar. Die von den Herstellern als "relative" Kontraindikation
angeführte Situation bei Patienten mit Aneurismen erscheint uns problematisch
(welcher Patient weiß um seine Aneurismen?)
Einer der bedeutendsten Kenner dieser Materie, Herr Dr.rer.nat. Ulrich
Warnke, Fachbereich 13 (Präventivbiologie, Technische Biomedizin und Umweltmedizin)
an der Universität des Saarlandes, umschreibt die Risiken der Anwendung
von Magnetfeldern in einer Antwort auf unsere diesbezügliche Anfrage vom
September 2000 wie folgt (Auszüge aus dem Schreiben, beim AKODH einsehbar):
"Sollten Sie von Firmen die Aussage erhalten, maligne Tumoren sind eine
Indikation für pulsierende Magnetfelder, dann müßten die wissenschaftlichen
Veröffentlichungen dazu mitgereicht werden. Selbst wenn es positive Aussagen
gibt (...), dann sind damit spezifische Impulsmuster und vor allem Amplituden
verbunden, die heutige Geräte nicht aufweisen. (....). Fatal wird die
Angelegenheit deshalb, weil der Tumor im Einfluß der magnetischen und
elektrischen Kraftfelder eine Proliferationszunahme aufweisen kann, wie
es auch bei anderen Zellen passiert. Das heißt, der Tumor wird aktiviert,
und gleichzeitig kann das aktivierte Immunsystem nicht eingreifen, was
der malignen Erscheinung Vorschub leistet.
Gleichzeitig zeigen diverse wissenschaftliche Untersuchungen, daß die
häufige Einwirkung unspezifischer magnetischer Felder (....) geeignet
ist, Tumoren zu provozieren. Aus diesen Gründen rate ich zu größter Vorsicht
bei der komplementären Behandlung von malignen Tumoren mit den heute vorhandenen
Magnetfeld-Therapie-Geräten."
............. Zur Haftungsfrage: Die unsichere zivilrechtliche Haftungssituation
in der therapeutischen Anwendung von EMF stellt einen weiteren kritischen
Punkt dar. Auf Grund des derzeitigen unsicheren Kenntnisstandes zur Wirkung
auch therapeutisch angewandter EMF gibt es derzeit hier keine eindeutige
Rechtsprechung. In einer diesbezüglichen Stellungnahme zur Haftungssituation
bei der Anwendung von Geräten zur Therapie mit EMF führen die Fachkanzleien
Knoke, Sallawitz und v. Bismarck (Hannover) sowie Rinsche und Speckmann
Potsdam) wie folgt aus (Auszüge):
".......daß es gerade Produzenten von Geräten mit erheblichen Feldstärken
(...) keinesfalls leicht fallen dürfte, den Beweis dafür zu erbringen,
daß mögliche Gesundheitsgefahren zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe unbekannt
waren. Als Ursache für die gegenwärtige Unmöglichkeit, verläßliche Aussagen
über den Grad der Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder
zu machen, kommt die mangelnde Bereitschaft, Erkenntnisse zu gewinnen,
in Betracht (....). Der derzeitige Forschungsstand zu den Wirkungen elektromagnetischer
Felder schließt eine zivilrechtliche Haftung nicht aus."
Nicht nur für den Hersteller solcher Geräte (Anmerkung: somit auch den
Verkäufer und Berater), sondern auch für den Anwender ergeben sich hieraus
haftungsrechtliche Risiken. So könnte beispielsweise der Fall eines unter
Anwendung entsprechender Geräte wachsenden Tumorgeschehens durchaus ein
zivilrechtlicher Tatbestand werden, zumal sich heute angesichts einer
breiten Diskussion um die Gefahren von EMF-Emissionen der Anwender nicht
auf eine "Unkenntnis" zu möglichen Gesundheitsrisiken berufen könnte.

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